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Barrierefreiheit im Online-Shop und auf Websites: Voraussetzungen und Umsetzung

20. März 2025
Ihr Webect-Team

Warum Barrierefreiheit im Online-Shop essenziell ist

Barrierefreiheit im Online-Shop und auf Websites ist kein optionales Feature mehr, sondern eine Notwendigkeit. Menschen mit Behinderungen sollen uneingeschränkt auf digitale Angebote zugreifen können. Zudem fordern gesetzliche Regelungen wie die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Unternehmen dazu auf, ihre Websites und Online-Shops entsprechend zu gestalten. Wer die Barrierefreiheit vernachlässigt, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch einen Wettbewerbsnachteil.

Ein barrierefreier Online-Shop ermöglicht eine bessere Nutzererfahrung für alle und kann die Conversion-Rate positiv beeinflussen. Darüber hinaus profitieren Suchmaschinenoptimierung (SEO) und die allgemeine Usability von einer gut strukturierten und zugänglichen Website.

Wer muss das BFSG umsetzen im Onlineshop?

Ab dem 28. Juni 2025 gilt in der EU das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das viele Unternehmen zur Umsetzung barrierefreier digitaler Angebote verpflichtet. Besonders betroffen sind Online-Shops, die Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten und als „wesentliche Dienstleistungen“ gelten.

Dazu gehören unter anderem E-Commerce-Plattformen, Banken, Verkehrsdienstleister und Telekommunikationsunternehmen. Kleinere Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro sind unter bestimmten Bedingungen von der Pflicht ausgenommen. Dennoch wird empfohlen, auch für kleinere Shops Barrierefreiheit umzusetzen, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern und sich langfristig auf gesetzliche Anpassungen vorzubereiten.

Gesetzliche Anforderungen und Standards

Bevor ein Online-Shop oder eine Website barrierefrei gestaltet wird, sollten Unternehmen die relevanten rechtlichen Vorgaben und Standards kennen:

  • EU-Richtlinie 2016/2102: Diese Richtlinie verpflichtet öffentliche Einrichtungen zur Barrierefreiheit im digitalen Raum.
  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Ab 2025 müssen auch private Unternehmen barrierefreie digitale Dienstleistungen anbieten.
  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG): Die WCAG bieten international anerkannte Richtlinien zur Gestaltung barrierefreier Webinhalte.

Die WCAG sind in vier Prinzipien unterteilt:

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein.
  • Bedienbarkeit: Die Website muss mit verschiedenen Eingabegeräten nutzbar sein.
  • Verständlichkeit: Informationen und Funktionen sollten leicht verständlich sein.
  • Robustheit: Inhalte müssen mit aktuellen und zukünftigen Technologien kompatibel sein.

Technische und gestalterische Anforderungen für Barrierefreiheit

1. Strukturierte und semantische HTML-Nutzung

Eine barrierefreie Website sollte korrekt strukturiert sein. Überschriften, Absätze, Listen und Tabellen müssen semantisch korrekt eingesetzt werden. Dies erleichtert Screenreadern das Vorlesen der Inhalte und sorgt für eine bessere Lesbarkeit.

2. Alternative Texte für Bilder

Jedes Bild sollte einen beschreibenden Alternativtext (Alt-Text) enthalten. Dies ermöglicht es blinden oder sehbehinderten Nutzern, den Inhalt des Bildes durch Screenreader zu erfassen.

3. Tastatur-Navigation ermöglichen

Viele Menschen mit motorischen Einschränkungen können keine Maus verwenden. Websites und Online-Shops sollten daher vollständig per Tastatur bedienbar sein. Wichtige Funktionen wie Navigation, Formulare und interaktive Elemente müssen ohne Maus zugänglich sein.

4. Farben und Kontraste anpassen

Schlechte Farbkontraste können Menschen mit Sehschwäche beeinträchtigen. Texte und UI-Elemente sollten einen ausreichend hohen Kontrast aufweisen, um lesbar zu bleiben. Die WCAG empfehlen ein Mindestkontrastverhältnis von 4,5:1 für normalen Text.

5. Skalierbare Schriftgrößen und flexible Layouts

User sollten die Schriftgröße vergrößern können, ohne dass das Design oder die Lesbarkeit der Seite beeinträchtigt wird. Zudem sollte das Layout flexibel sein, sodass sich Inhalte an verschiedene Bildschirmgrößen anpassen.

6. Klare und verständliche Sprache

Texte sollten einfach formuliert sein, um eine breite Nutzergruppe anzusprechen. Fachbegriffe oder komplizierte Sätze können Menschen mit kognitiven Einschränkungen abschrecken. Die Nutzung von leichter Sprache oder zusätzlichen Erklärungen kann hier Abhilfe schaffen.

7. Audiovisuelle Inhalte mit Untertiteln und Transkripten versehen

Videos sollten immer mit Untertiteln ausgestattet sein, um auch gehörlosen oder schwerhörigen Personen den Zugang zu ermöglichen. Zusätzlich hilft ein Transkript dabei, Inhalte auch ohne Audio verstehen zu können.

8. Formulare zugänglich gestalten

Formulare müssen verständlich aufgebaut sein und klare Beschriftungen enthalten. Fehlermeldungen sollten präzise sein und alternative Eingabehilfen wie Autovervollständigung anbieten.

9. Barrierefreie PDFs und Dokumente

Oftmals enthalten Websites PDF-Dokumente, die nicht barrierefrei sind. PDFs sollten mit Tags versehen sein, um von Screenreadern gelesen werden zu können. Alternativ kann eine HTML-Version bereitgestellt werden.

10. Regelmäßige Barrierefreiheit-Tests

Barrierefreiheit ist ein kontinuierlicher Prozess. Unternehmen sollten regelmäßige Audits und Tests durchführen. Tools wie WAVE, axe oder Google Lighthouse helfen, Barrieren aufzudecken und zu beheben.

Vorteile einer barrierefreien Website oder eines barrierefreien Online-Shops

Ein barrierefreier Online-Shop bietet nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch wirtschaftliche Vorteile:

  • Erweiterte Zielgruppe: Menschen mit Behinderungen machen eine bedeutende Nutzergruppe aus.
  • Bessere Nutzererfahrung: Eine intuitive und barrierefreie Seite steigert die Verweildauer und senkt die Absprungrate.
  • SEO-Vorteile: Suchmaschinen bevorzugen gut strukturierte, barrierefreie Inhalte.
  • Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die frühzeitig Barrierefreiheit umsetzen, heben sich von der Konkurrenz ab.

Webect als Partner für Barrierefreiheit, Lösungen und Implementierung

Als Dgitalagentur sind wir Ihr zuverlässiger Partner für die Implementierung von Barrierefreiheit in Online-Shops und Websites.

Wir unterstützen Sie dabei, die gesetzlichen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) zu erfüllen, sodass Ihre digitale Präsenz für alle Nutzer zugänglich wird. Unser erfahrenes Team begleitet Sie von der Analyse bestehender Barrieren über die technische Umsetzung bis hin zur kontinuierlichen Optimierung.

Ob barrierefreies Webdesign, optimierte Navigation oder zugängliche Inhalte – wir helfen Ihnen, Ihren Online-Shop oder Ihre Website zukunftssicher und inklusiv zu gestalten. Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung!

Fazit

Die Barrierefreiheit im Online-Shop und auf Websites ist eine essenzielle Anforderung, die nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht berücksichtigt werden sollte. Mit einer durchdachten Planung und Umsetzung profitieren sowohl Unternehmen als auch Nutzer von einer besseren digitalen Erfahrung. Wer frühzeitig handelt, kann sich einen strategischen Vorteil sichern und langfristig mehr Kunden gewinnen.

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Alexander Schmid
Head of Business Development
a.schmid@webect.de
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