Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Just Growing GmbH (Webect IT Solutions), Silberpappelstraße 9, 71364 Winnenden
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Just Growing GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, Softwareentwicklung, Webentwicklung, Beratungsleistungen und verwandten Leistungen geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Leistungsumfang
Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen schriftlichen Vereinbarung oder dem Angebot. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung (Change Request). Mehraufwand durch nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers wird gesondert vergütet. Teilleistungen sind möglich und berechtigen zur anteiligen Rechnungsstellung.
Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der vereinbarten Festpreisvereinbarung oder dem vereinbarten Stunden- bzw. Tagessatz. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Mehraufwand durch verzögerte Mitwirkung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
Schutzrechte und Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte an den erstellten Arbeitsergebnissen. Vorbehaltslos eingebrachte Werkzeuge, Frameworks, Open-Source-Komponenten und Eigenentwicklungen des Auftragnehmers verbleiben in dessen Eigentum; dem Auftraggeber wird lediglich ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf die Zusammenarbeit in seinem Portfolio und zu Referenzzwecken hinzuweisen, sofern dem Auftraggeber keine schutzwürdigen Interessen entgegenstehen.
Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zunächst Nacherfüllung zu leisten. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung.
Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal auf die Höhe der vereinbarten Auftragssumme. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder es werden, ohne dass eine Partei dagegen verstoßen hat.
Datenschutz
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers oder seiner Kunden verarbeitet, geschieht dies ausschließlich auf Weisung des Auftraggebers und im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sofern erforderlich, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.
Laufzeit und Kündigung
Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und Abnahme. Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartungsverträge) können mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Stuttgart, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand: Januar 2025 — Just Growing GmbH, Winnenden
